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Mehr Flexibilität und Auswahl bei Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen.

Dieses Gesetz präzisiert die Definition der „wettbewerbsfähigen integrierten Beschäftigung“ für Menschen mit Behinderungen. Die Änderungen stellen sicher, dass Arbeitsplätze, die durch staatliche (bundesstaatliche oder einzelstaatliche) Verträge unterstützt werden, welche die Einstellung von Menschen mit Behinderungen priorisieren, als vollwertige Beschäftigung gelten. Dies soll die anerkannten Beschäftigungsmöglichkeiten erhöhen und den Betroffenen mehr Flexibilität bei der Berufswahl bieten.
Wichtige Punkte
Die Definition der integrierten Beschäftigung wird auf Arbeitsplätze ausgeweitet, die durch Regierungsaufträge zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen entstehen.
Es wird klargestellt, dass soziale Interaktion am Arbeitsplatz Interaktionen außerhalb der unmittelbaren Arbeitseinheit einschließt.
Ziel ist es, die Vielfalt der Beschäftigungswege zu erhöhen, ohne die Gesamtzahl der verfügbaren Stellen zu reduzieren.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2475
Sponsor: Sen. Johnson, Ron [R-WI]
Startdatum: 2023-07-25