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Bessere Koordination: Stopp falscher Zahlungen an verstorbene Personen.

Dieses Gesetz verbessert die Abstimmung zwischen der Sozialversicherungsverwaltung (SSA) und dem Bundeskontrollsystem „Do Not Pay“. Es verpflichtet die SSA, Sterbedaten weiterzugeben, um zu verhindern, dass staatliche Stellen irrtümlich Leistungen an Verstorbene zahlen. Ziel ist der Schutz der Steuergelder durch höhere Genauigkeit bei staatlichen Ausgaben.
Wichtige Punkte
Obligatorischer Datenaustausch: Die Sozialversicherungsbehörde muss Sterbeinformationen an das „Do Not Pay“-System liefern.
Zweck: Verhinderung fehlerhafter Zahlungen (z. B. Renten oder Zuschüsse) an verstorbene Personen.
Inkrafttreten: Die Änderungen treten am 28. Dezember 2026 in Kraft.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2492
Sponsor: Sen. Kennedy, John [R-LA]
Startdatum: 2023-07-25