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Bundesregeln für Studenten-Sportler: NIL, Transfers und Gesundheitsschutz.

Dieses Gesetz legt bundesweite Standards für Verträge über Name, Image und Likeness (NIL) von Studenten-Sportlern fest und verbietet gleichzeitig Zahlungen, die zum Transfer anregen sollen. Es verpflichtet Hochschulen, eine umfassende Gesundheitsversorgung für Sportverletzungen zu gewährleisten, die auch nach dem Abschluss gilt, und fordert die NCAA und Institutionen auf, Finanzbildung anzubieten.
Wichtige Punkte
NIL-Verträge: Erfordert schriftliche NIL-Vereinbarungen, verbietet Verträge mit Glücksspiel-, Alkohol- oder Tabakunternehmen und schreibt die Offenlegung aller Vertragsdetails gegenüber der Hochschule und der FTC vor.
Medizinische Versorgung: Hochschulen müssen die medizinischen Kosten für Sportverletzungen je nach Einnahmen der Sportabteilung bis zu 4 Jahre nach Beendigung des Wettkampfs übernehmen.
Transferregeln: Wechselnde Studenten-Sportler sind grundsätzlich für ein akademisches Jahr von Wettkämpfen ausgeschlossen, es sei denn, es liegen Ausnahmen vor (z. B. Trainerwechsel).
Schutz des Stipendiums: Das Sportstipendium (Grant-in-Aid) darf nicht wegen Verletzung oder Abschluss eines zulässigen NIL-Vertrags gekürzt oder widerrufen werden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2495
Sponsor: Sen. Manchin, Joe, III [D-WV]
Startdatum: 2023-07-25