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Erleichterter Zugang zu geschütztem Ackerland für Landwirte.

Dieses Gesetz vereinfacht das Bundesprogramm zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen. Es erleichtert es Naturschutzorganisationen, Land zu erwerben, es dauerhaft vor Bebauung zu schützen (durch Dienstbarkeiten) und es zügig an aktive Landwirte und Viehzüchter zu übertragen. Ziel ist es, neuen und wachsenden Betrieben den Zugang zu Land zu verbessern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Flächen landwirtschaftlich genutzt bleiben. Organisationen können nun Vorauszahlungen erhalten, was den Prozess beschleunigt.
Wichtige Punkte
Naturschutzorganisationen können nun Vorauszahlungen für den Landerwerb erhalten, was den Prozess der Sicherung und Übertragung von Ackerland an Landwirte beschleunigt.
Die Regeln für sogenannte „Kaufen-Schützen-Verkaufen“-Transaktionen werden formalisiert, wobei das geschützte Land innerhalb von drei Jahren nach Erwerb der Dienstbarkeit an einen Landwirt verkauft werden muss.
Bürokratische Hürden werden abgebaut, um verschiedene Landübertragungsmodelle, die Landwirken den Zugang zu geschütztem Land ermöglichen, gleich zu behandeln.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2507
Sponsor: Sen. Welch, Peter [D-VT]
Startdatum: 2023-07-26