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Obligatorische periodische automatische Wiederanmeldung in betrieblichen Altersvorsorgeplänen.

Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, die automatische Altersvorsorgepläne anbieten, Mitarbeiter, die zuvor ausgestiegen sind, regelmäßig wieder automatisch anzumelden. Wenn ein Mitarbeiter sich gegen die Teilnahme entscheidet, läuft diese Entscheidung nach 1 bis 3 Jahren ab, und er wird automatisch wieder angemeldet, es sei denn, er legt aktiv einen neuen Widerspruch ein. Ziel ist es, die Beteiligung an der Altersvorsorge zu erhöhen, indem Sparen zur Standardeinstellung wird.
Wichtige Punkte
Wenn Sie sich von Ihrem automatischen betrieblichen Altersvorsorgeplan abgemeldet haben, läuft diese Abmeldung nach maximal 3 Jahren ab.
Nach Ablauf werden Sie automatisch wieder in den Plan aufgenommen und beginnen mit den Beiträgen, es sei denn, Sie melden sich erneut aktiv ab.
Diese Regelung gilt für Pläne mit automatischer Beitragszahlung und soll das konsequente Sparen für das Alter fördern.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2517
Sponsor: Sen. Kaine, Tim [D-VA]
Startdatum: 2023-07-26