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Vollzeit-Telearbeit für Ehepartner von Militärangehörigen im Verteidigungsministerium.

Dieses Gesetz schützt die Beschäftigung von Ehepartnern von Militärangehörigen, die beim Verteidigungsministerium arbeiten und aufgrund der Versetzung ihres Partners umziehen müssen. Es schreibt vor, dass das Verteidigungsministerium 100% Telearbeit genehmigen muss, wenn die Aufgaben dies zulassen, um ihre berufliche Laufbahn zu stabilisieren. Bei Ablehnung der Telearbeit muss dem Ehepartner eine Versetzung oder ein längerer unbezahlter Urlaub angeboten werden.
Wichtige Punkte
Ehepartner von Militärangehörigen, die beim Verteidigungsministerium beschäftigt sind und umziehen, können Vollzeit-Telearbeit beantragen, sofern ihre Aufgaben keine physische Anwesenheit erfordern.
Wird Telearbeit abgelehnt, muss das Verteidigungsministerium eine Versetzung an den neuen Standort oder unbezahlten Urlaub von bis zu 36 Monaten gewähren.
Ziel ist es, die berufliche Unsicherheit und die finanzielle Belastung für Militärfamilien bei häufigen Umzügen zu verringern.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2533
Sponsor: Sen. Feinstein, Dianne [D-CA]
Startdatum: 2023-07-26