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Beschleunigte Arbeitserlaubnis für Asylsuchende: 30-Tage-Frist.

Dieses Gesetz verkürzt die Wartezeit auf eine Arbeitserlaubnis für berechtigte Asylbewerber von 180 Tagen auf 30 Tage nach Einreichung ihres Antrags. Ziel ist es, Asylsuchenden eine schnellere Aufnahme legaler Arbeit zu ermöglichen, um ihre Abhängigkeit von externer Hilfe während des langwierigen Asylverfahrens zu verringern. Die Arbeitserlaubnis wird zunächst für zwei Jahre erteilt und ist verlängerbar.
Wichtige Punkte
Verkürzung der Mindestwartezeit für die Arbeitserlaubnis für qualifizierte Asylbewerber von 180 Tagen auf 30 Tage nach Antragstellung.
Einführung eines beschleunigten Verfahrens für Antragsteller, die über ausgewiesene Einreisepunkte eingereist sind oder seit Inkrafttreten des Gesetzes ununterbrochen anwesend sind und sich nicht in Haft befinden.
Die Arbeitserlaubnis ist zwei Jahre gültig und kann während der gesamten Dauer des Asylverfahrens verlängert werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_255
Sponsor: Sen. Collins, Susan M. [R-ME]
Startdatum: 2023-02-02