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Ende der Steuerabzüge für Konzerne bei massiven Verleumdungsstrafen.

Dieses Gesetz ändert die Steuerregeln, um sehr großen Unternehmen (mit über 10 Milliarden Dollar Umsatz) zu verbieten, massive Strafen und Anwaltskosten aus Verleumdungsklagen steuerlich abzusetzen. Wenn ein Konzern in einem Fall, in dem böswillige Absicht nachgewiesen wurde, mehr als 500 Millionen Dollar zahlen muss, kann dieser Betrag nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Ziel ist es, die finanzielle Verantwortung von Konzernen für die vorsätzliche Verbreitung falscher Informationen zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Sehr große Konzerne (über 10 Mrd. USD Umsatz) verlieren das Recht, Verleumdungsstrafen von der Steuer abzusetzen.
Dies gilt nur für Fälle, in denen böswillige Absicht nachgewiesen wurde und die Gesamtzahlung 500 Millionen Dollar übersteigt.
Auch die damit verbundenen Anwaltskosten und Teile der Versicherungsprämien sind nicht mehr abzugsfähig.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2550
Sponsor: Sen. Whitehouse, Sheldon [D-RI]
Startdatum: 2023-07-26