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Leichterer Zugang zu Gerichten für Häftlinge unter 22 Jahren.

Dieses Gesetz erleichtert jungen Menschen in Justizvollzugsanstalten die gerichtliche Geltendmachung ihrer Rechte. Es beseitigt die Pflicht, alle internen Beschwerdeverfahren der Anstalt auszuschöpfen, bevor eine Zivilklage eingereicht werden kann. Die Änderung gilt für Häftlinge unter 22 Jahren oder für Ansprüche, die sich auf Zustände beziehen, die vor Erreichen dieses Alters eingetreten sind.
Wichtige Punkte
Personen unter 22 Jahren in Haft können schneller Zivilklagen bezüglich der Haftbedingungen einreichen.
Abschaffung der Notwendigkeit, interne Verwaltungsprozesse der Justizvollzugsanstalt vor der Klage vor einem Bundesgericht abzuschließen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2573
Sponsor: Sen. Casey, Robert P., Jr. [D-PA]
Startdatum: 2023-07-27