Mehr Lebensmittelhilfe für Senioren: Sozialversicherungszahlungen werden nicht als Einkommen gezählt.
Dieses Gesetz soll älteren und behinderten Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu Lebensmittelhilfe (SNAP) erleichtern. Es legt fest, dass Zahlungen aus der Sozialversicherung (Title II-Leistungen) bei der Berechnung der Berechtigung für Lebensmittelmarken nicht mehr als Einkommen berücksichtigt werden. Dadurch können mehr Bürger mit niedrigem Einkommen Unterstützung erhalten oder ihre aktuellen SNAP-Leistungen werden erhöht, was ihre Ernährungssicherheit verbessert.
Wichtige Punkte
Zahlungen aus der Sozialversicherung (Renten, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen) werden bei der Beantragung von Lebensmittelmarken (SNAP) nicht mehr als Einkommen angerechnet.
Diese Änderung kann die Höhe der Lebensmittelhilfe erhöhen oder Personen, die zuvor aufgrund ihres Sozialversicherungseinkommens ausgeschlossen waren, zur Teilnahme am Programm berechtigen.
Die neuen Regeln treten 90 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2579
Sponsor: Sen. Hirono, Mazie K. [D-HI]
Startdatum: 2023-07-27