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Altersgrenze für die Löschung von Erstverstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz entfällt.

Dieses Gesetz beseitigt die Altersgrenze für Personen, die ihre Strafregister wegen eines erstmaligen, geringfügigen und gewaltfreien Drogenbesitzes löschen lassen möchten. Zuvor galt dies nur für Personen unter 21 Jahren zum Zeitpunkt der Tat. Die Änderung gibt mehr Erwachsenen, die ihre Bewährungszeit erfolgreich abgeschlossen haben, die Möglichkeit, ihre Akten zu bereinigen und ihre Chancen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt zu verbessern.
Wichtige Punkte
Die Altersanforderung (unter 21 Jahren) für die Löschung von Aufzeichnungen über einfachen Drogenbesitz wird gestrichen.
Mehr Ersttäter, die ihre Bewährung erfolgreich beenden, erhalten die Chance auf eine „zweite Chance“ ohne Vorstrafen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2596
Sponsor: Sen. Coons, Christopher A. [D-DE]
Startdatum: 2023-07-27