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Haftung von Bundesbediensteten bei Verletzung der Meinungsfreiheit

Dieses Gesetz schafft eine neue Möglichkeit für Bürger, einzelne Bundesbedienstete zu verklagen, wenn diese ihre durch den Ersten Verfassungszusatz garantierten Rechte (wie die Meinungsfreiheit) verletzen. Wenn die Handlungen eines Bundesbediensteten Ihre Grundfreiheiten einschränken, können Sie diesen Mitarbeiter direkt auf Schadensersatz oder andere Rechtsmittel verklagen. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht von Beamten bei Handlungen, die als Zensur oder verfassungsrechtliche Überschreitung angesehen werden, zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Bürger erhalten das Recht, einzelne Bundesbedienstete wegen Verletzung ihrer Rechte aus dem Ersten Verfassungszusatz (z. B. Meinungsfreiheit) zu verklagen.
Die Haftung gilt für Mitarbeiter der Exekutive, ausgenommen der Präsident und der Vizepräsident.
Gerichte können der obsiegenden Partei (außer der US-Regierung) angemessene Anwaltskosten zusprechen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2616
Sponsor: Sen. Schmitt, Eric [R-MO]
Startdatum: 2023-07-27