Zustimmung des Ehepartners für Auszahlungen aus beitragsorientierten Plänen erforderlich
Dieses Gesetz schreibt die schriftliche Zustimmung des Ehepartners für die meisten Ausschüttungen und Begünstigtenwechsel in beitragsorientierten Altersvorsorgeplänen (wie 401(k)s) vor. Ziel ist es, die finanzielle Sicherheit von Ehepartnern, insbesondere Frauen, zu erhöhen. Das Gesetz genehmigt zudem Mittel für Finanzbildung und Rechtshilfe bei der Aufteilung von Rentenansprüchen.
Wichtige Punkte
Die meisten Ausschüttungen und Änderungen der Begünstigten in beitragsorientierten Plänen erfordern nun die schriftliche Zustimmung des Ehepartners.
Eine Auszahlung des gesamten angesparten Betrags ist ohne Standardzustimmung möglich, wenn 50 % des Betrags auf einen individuellen Rentenplan (IRA) des Ehepartners übertragen werden.
Das Gesetz sieht Zuschüsse vor, um die Finanzkompetenz von Frauen zu fördern und bei der Erlangung von gerichtlichen Anordnungen zur Rententeilung zu helfen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2627
Sponsor: Sen. Baldwin, Tammy [D-WI]
Startdatum: 2023-07-27