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Stärkung der Rechte und des Schutzes für Geflügelzüchter gegenüber Großhändlern.

Dieses Gesetz stärkt die rechtliche Position von Geflügelzüchtern in Streitigkeiten mit großen Verarbeitungsunternehmen (Geflügelhändlern). Es erteilt der Bundesregierung neue Befugnisse zur administrativen Durchsetzung und Untersuchung dieser Händler. Ein wichtiger Punkt ist die Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten für Züchter, die in Zivilklagen erfolgreich sind, was den Zugang zur Justiz erleichtert.
Wichtige Punkte
Die Bundesregierung erhält direkte administrative Durchsetzungsbefugnisse zur Untersuchung und Bestrafung von Geflügelhändlern.
Geflügelzüchter, die in Zivilklagen gegen Händler obsiegen, erhalten garantiert eine angemessene Erstattung ihrer Anwaltskosten.
Die Definition der geschützten Personen wird erweitert, um alle Personen einzubeziehen, die Geflügel im Rahmen einer Vereinbarung pflegen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2633
Sponsor: Sen. Fetterman, John [D-PA]
Startdatum: 2023-07-27