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Verbot von nicht rückverfolgbaren Schusswaffen und "Ghost Guns"

Dieses Gesetz führt ein umfassendes Verbot der Herstellung, des Verkaufs und des Besitzes von Schusswaffen ohne Seriennummer, bekannt als „Ghost Guns“, ein. Bürger, die solche Waffen besitzen, haben ein Jahr Zeit, sich anzupassen; danach wird der Besitz illegal und strafbar. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, indem die Rückverfolgbarkeit aller bei Verbrechen verwendeten Waffen gewährleistet wird.
Wichtige Punkte
Der Besitz von nicht serialisierten Schusswaffen („Ghost Guns“) wird ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes illegal und mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet.
Die Definition von Kernkomponenten einer Waffe (Rahmen oder Gehäuse) wird erweitert, um auch Teile einzuschließen, die durch 3D-Druck oder maschinelle Bearbeitung hergestellt wurden.
Es wird für nicht lizenzierte Personen illegal, Maschinen (wie bestimmte CNC-Geräte) zu besitzen, deren Hauptzweck die Herstellung von Schusswaffen ist.
Die Anforderungen an nicht nachweisbare Schusswaffen werden verschärft, um sicherzustellen, dass alle Hauptkomponenten durch gängige Sicherheits-Screening-Geräte erkannt werden können.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2652
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2023-07-27