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Obligatorische E-Rezepte für kontrollierte Substanzen in Krankenversicherungen ab 2025

Dieses Gesetz schreibt vor, dass Gruppen- und Einzelkrankenversicherungen ab dem 1. Januar 2025 von ihren teilnehmenden Ärzten die elektronische Übermittlung von Rezepten für kontrollierte Substanzen (Zeitpläne II bis V) verlangen müssen. Dies soll die Sicherheit erhöhen und Missbrauch reduzieren. Wichtige Ausnahmen gelten bei technischen Ausfällen, für Patienten in Hospizen oder Pflegeheimen, wobei Apotheken gültige, nicht-elektronische Rezepte weiterhin abgeben dürfen und Versicherungen die Erstattung nicht verweigern dürfen.
Wichtige Punkte
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Rezepte für kontrollierte Substanzen (z. B. starke Schmerzmittel) von Ärzten, die an Krankenversicherungen teilnehmen, elektronisch ausgestellt werden.
Ausnahmen bestehen für Patienten in Hospizen oder Pflegeeinrichtungen sowie bei vorübergehenden technischen oder Stromausfällen.
Krankenversicherungen dürfen die Erstattung nicht ablehnen, wenn ein gültiges Rezept aufgrund einer zulässigen Ausnahme in nicht-elektronischer Form ausgestellt wurde.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2666
Sponsor: Sen. Hassan, Margaret Wood [D-NH]
Startdatum: 2023-07-27