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Neue Katastrophenhilfe für Landwirte und zukünftige Versicherungspflicht

Dieses Gesetz schafft ein dauerhaftes Finanzhilfeprogramm für Landwirte, Viehzüchter und Forstwirte, die Ernte-, Baum- oder Rebenverluste aufgrund verschiedener Naturkatastrophen wie Dürren oder Waldbränden erleiden. Um Zahlungen zu erhalten, müssen die Produzenten sich verpflichten, in den beiden Folgejahren eine Ernteversicherung abzuschließen. Das Programm soll eine schnelle Entschädigung bieten, wobei die Zahlungshöchstgrenzen vom Einkommen des Betriebs abhängen.
Wichtige Punkte
Einführung eines ständigen Notfallhilfeprogramms für landwirtschaftliche Produzenten, die von einer breiten Palette von Katastrophen betroffen sind.
Die Auszahlung der Hilfe ist an die Bedingung geknüpft, in den zwei folgenden Erntejahren eine Ernteversicherung abzuschließen.
Die Höhe der Zahlungen ist begrenzt und richtet sich nach dem Versicherungsstatus des Produzenten und seinem durchschnittlichen landwirtschaftlichen Bruttoeinkommen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2698
Sponsor: Sen. Feinstein, Dianne [D-CA]
Startdatum: 2023-07-27