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Verteidigungsauftragnehmer müssen keine Treibhausgasemissionen melden.

Dieses Gesetz verbietet es dem Verteidigungsministerium (DoD), von Auftragnehmern die Meldung ihrer Treibhausgasemissionen (CO2-Fußabdruck) zu verlangen. Unternehmen, die Verträge mit dem Militär haben, müssen keine detaillierten Inventare ihrer direkten oder indirekten Emissionen mehr vorlegen. Ziel ist die Verringerung des Verwaltungsaufwands für diese Unternehmen.
Wichtige Punkte
Das Verteidigungsministerium darf von Auftragnehmern keine Berichte über Treibhausgasemissionen verlangen.
Das Verbot umfasst alle Arten von Emissionen, einschließlich der Emissionen in der Lieferkette (Scope 3).
Die Maßnahme soll die Bürokratie für Unternehmen im Verteidigungssektor reduzieren und die Konzentration auf die Mission ermöglichen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_27
Sponsor: Sen. Hoeven, John [R-ND]
Startdatum: 2023-01-24