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Begrenzung der Amtszeit des stellvertretenden Arbeitsministers bei Nominierung.

Dieses Gesetz begrenzt die Zeit, in der ein stellvertretender Arbeitsminister vorübergehend als Leiter des Ministeriums fungieren darf, wenn er für die dauerhafte Position nominiert wurde. Ziel ist es, eine rasche Bestätigung des ständigen Leiters des Arbeitsministeriums durch den Senat zu gewährleisten. Dies fördert die Rechenschaftspflicht und die rechtzeitige Besetzung der Führungsposition in der für Arbeitsrechte zuständigen Behörde.
Wichtige Punkte
Ein zum ständigen Arbeitsminister nominierter Stellvertreter darf maximal 210 Tage nach der Nominierung kommissarisch im Amt bleiben.
Nach Ablauf der 210 Tage muss der Präsident einen anderen Beamten mit der vorübergehenden Leitung des Ministeriums beauftragen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2727
Sponsor: Sen. Cassidy, Bill [R-LA]
Startdatum: 2023-09-06