Erhöhung der Sozialversicherungsleistungen für behinderte Witwen und Witwer.
Dieses Gesetz verbessert die finanzielle Unterstützung für behinderte hinterbliebene Ehepartner und diejenigen, die ältere Kinder betreuen, indem es die Altersbeschränkungen für volle Hinterbliebenenleistungen für Behinderte aufhebt. Es erhöht auch die Altersgrenze für ein Kind, das einen hinterbliebenen Elternteil für Leistungen qualifiziert, von 16 auf 18 Jahre. Wichtig ist, dass Leistungserhöhungen aus diesem Gesetz die Berechtigung für andere staatliche Hilfsprogramme für aktuelle Empfänger nicht gefährden.
Wichtige Punkte
Behinderte hinterbliebene Ehepartner können nun unabhängig von ihrem Alter volle Sozialversicherungsleistungen erhalten.
Die Altersgrenze für ein Kind, das einen hinterbliebenen Elternteil für Betreuungsleistungen qualifiziert, steigt von 16 auf 18 Jahre (oder 19 bei Schülern).
Die Kürzung der Leistungen für behinderte Hinterbliebene, die vor dem Rentenalter beantragt werden, wird abgeschafft.
Die Erhöhung der Leistungen durch dieses Gesetz wird nicht zur Streichung anderer staatlicher oder bundesstaatlicher Hilfen führen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2741
Sponsor: Sen. Casey, Robert P., Jr. [D-PA]
Startdatum: 2023-09-07