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Obligatorische Hintergrundprüfungen für Munitionskäufe und private Übertragungen.

Dieses Gesetz schreibt vor, dass lizenzierte Händler Hintergrundüberprüfungen für fast alle privaten Verkäufe oder Übertragungen von Munition zwischen Bürgern durchführen müssen. Ziel ist es, Personen, denen der Besitz von Waffen gesetzlich untersagt ist, den Kauf von Munition zu verwehren und so die öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Bürger, die privat Munition übertragen möchten, müssen in der Regel einen lizenzierten Händler einschalten, außer bei bestimmten Geschenken innerhalb der Familie oder der Nutzung auf Schießständen.
Wichtige Punkte
Obligatorische bundesweite Hintergrundüberprüfungen sind nun für die meisten Munitionsübertragungen erforderlich, ähnlich wie bei Schusswaffen.
Private Munitionsübertragungen zwischen nicht lizenzierten Personen müssen über einen lizenzierten Händler abgewickelt werden, der die Überprüfung durchführt.
Ausnahmen gelten für Übertragungen zwischen unmittelbaren Familienmitgliedern und für die vorübergehende Nutzung auf Schießständen oder bei der Jagd.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2753
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2023-09-11