arrow_back Zurück zur App

Schutz des Gewissens von Gesundheitsmitarbeitern: Kein Zwang zu Geschlechtsidentitäts-Aussagen.

Dieses Gesetz schützt Mitarbeiter im Gesundheitswesen und Regierungsangestellte, die Bundesmittel erhalten, davor, zur Teilnahme an Aktivitäten oder zur Verwendung von Sprache gezwungen zu werden, die ihren moralischen oder religiösen Überzeugungen bezüglich der Geschlechtsidentität widersprechen. Es stellt sicher, dass diese Mitarbeiter nicht entlassen oder bestraft werden dürfen, wenn sie sich weigern, bevorzugte Pronomen zu verwenden oder an Schulungen teilzunehmen, die bestimmte Ansichten zur Identität fördern. Betroffene können Arbeitgeber vor Bundesgerichten verklagen.
Wichtige Punkte
Mitarbeiter dürfen nicht gezwungen werden, Pronomen zu verwenden, die ihren religiösen oder moralischen Überzeugungen widersprechen, auch nicht im Umgang mit Patienten.
Arbeitgeber dürfen Personal nicht entlassen oder bestrafen, weil sie sich aus Gewissensgründen weigern, eine Geschlechtsidentität zu unterstützen, die nicht mit dem biologischen Geschlecht übereinstimmt.
Betroffene Personen können Arbeitgeber (Krankenhäuser, Kliniken, Behörden) vor Bundesgerichten verklagen, um Abhilfe und Anwaltskosten zu erhalten.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2797
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2023-09-13