Vorübergehende Steuersenkung auf Rentenleistungen der Sozialversicherung (2024-2025).
Dieses Gesetz reduziert vorübergehend die Bundeseinkommensteuer auf Renten- und Hinterbliebenenleistungen der Sozialversicherung sowie bestimmte Eisenbahnrenten. Die Änderung gilt für die Steuerjahre 2024 und 2025, was zu einem höheren Nettoeinkommen für die Begünstigten führt. Um die Stabilität des Systems zu gewährleisten, werden die Sozialversicherungs-Treuhandfonds durch Überweisungen aus dem allgemeinen Haushalt geschützt.
Wichtige Punkte
Der steuerpflichtige Betrag der Sozialversicherungsrenten wird für die Steuerjahre 2024 und 2025 vorübergehend gesenkt.
Die steuerpflichtige Höhe wird 2024 um 10% und 2025 um 20% reduziert, was zu höheren Auszahlungen führt.
Die Steuererleichterung gilt nur für Alters- und Hinterbliebenenrenten, nicht für Invaliditätsleistungen.
Die Maßnahme ist zeitlich begrenzt und endet nach dem Steuerjahr 2025.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2800
Sponsor: Sen. Ricketts, Pete [R-NE]
Startdatum: 2023-09-14