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Ende der Abschirmung: Haftung von Nicht-Schuldnern gegenüber dem Staat bleibt bestehen.

Dieses Gesetz verbietet es Insolvenzgerichten, automatisch verbundene Personen oder Unternehmen (Nicht-Schuldner) von Haftungsansprüchen staatlicher oder lokaler Behörden freizustellen. Dadurch wird sichergestellt, dass öffentliche Stellen weiterhin verantwortliche Parteien auf Schadensersatz verklagen können, selbst wenn das Hauptunternehmen Insolvenz anmeldet. Dies erhöht die Rechenschaftspflicht von Eigentümern und Führungskräften bei Fällen von öffentlichem Schaden.
Wichtige Punkte
Staatliche, föderale und lokale Regierungen behalten das Recht, Einzelpersonen und verbundene Unternehmen zu verklagen, die keine Insolvenz angemeldet haben.
Insolvenzgerichte dürfen diese Nicht-Schuldner nicht mehr ohne deren Zustimmung von öffentlichen Ansprüchen freistellen, was ihre finanzielle Verantwortung erhöht.
Gerichte können solche Klagen nur vorübergehend für maximal 90 Tage aussetzen, um das Insolvenzverfahren zu verwalten.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2831
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2023-09-18