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Wählerschutz: Kein automatisches Löschen wegen Nichtwahl.

Dieses Gesetz verbietet es den Bundesstaaten, Bürger automatisch aus den Wählerlisten zu streichen, nur weil sie bei früheren Wahlen nicht gewählt oder nicht auf Wahlpost reagiert haben. Die Änderungen schützen das Wahlrecht, indem sie objektive und zuverlässige Beweise für die Wahlunfähigkeit (z. B. Tod oder dauerhafter Umzug aus dem Staat) vor der Streichung verlangen. Darüber hinaus können Personen, die innerhalb desselben Staates umgezogen sind, am Wahltag einfacher wählen, indem sie ihre neue Adresse bestätigen.
Wichtige Punkte
Staaten dürfen Wähler nicht allein wegen Nichtwahl oder Nichtbeantwortung von Wahlpost von den Listen streichen.
Erleichtertes Wählen für Bürger, die innerhalb des Staates umgezogen sind; sie können ihre neue Adresse am Wahltag bestätigen.
Vorgeschriebene Benachrichtigung des Wählers innerhalb von 48 Stunden nach der Streichung, einschließlich Informationen zur Wiederaufnahme.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2842
Sponsor: Sen. Klobuchar, Amy [D-MN]
Startdatum: 2023-09-19