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Teilzeitbeschäftigte: Gleiche Rechte, FMLA-Zugang und Priorität bei Arbeitsstunden.

Dieses Gesetz verbessert die Situation von Teilzeitbeschäftigten erheblich, indem es ihnen Zugang zu proportionalen bezahlten und unbezahlten Leistungen verschafft und faire Behandlung gewährleistet. Es beseitigt die Anforderung von 1.250 Jahresarbeitsstunden für den Anspruch auf Familien- und Krankenurlaub (FMLA), sodass Teilzeitkräfte diesen Urlaub bereits nach 90 Tagen Beschäftigung in Anspruch nehmen können. Arbeitgeber müssen zudem verfügbare Arbeitsstunden zuerst bestehenden Mitarbeitern anbieten, bevor sie neue externe Kräfte einstellen.
Wichtige Punkte
Zugang zum Familien- und Krankenurlaub (FMLA) ist bereits nach 90 Tagen Beschäftigung möglich, die Anforderung von 1.250 Jahresarbeitsstunden entfällt.
Arbeitgeber dürfen Teilzeitbeschäftigte bei Vergütung, Beförderungen oder Leistungen nicht diskriminieren, wenn sie im Wesentlichen gleiche Arbeit leisten.
Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf die anteilige (pro rata) Ansammlung von bezahlter und unbezahlter Freizeit sowie anderer Arbeitgeberleistungen.
Bestehende Mitarbeiter müssen verfügbare Arbeitsstunden, die sie wünschen, zuerst angeboten bekommen, bevor neue externe Mitarbeiter eingestellt werden.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2850
Sponsor: Sen. Warren, Elizabeth [D-MA]
Startdatum: 2023-09-19