Bundesbehörden müssen Beauftragte für digitale Barrierefreiheit ernennen und Compliance melden.
Dieses Gesetz verpflichtet jede Bundesbehörde, einen speziellen Compliance Officer für digitale Barrierefreiheit zu ernennen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Regierungswebsites und -technologien die Zugänglichkeitsstandards für Menschen mit Behinderungen vollständig erfüllen. Dies gewährleistet Bürgern mit Behinderungen einen einfacheren und zuverlässigeren Zugang zu wichtigen öffentlichen Informationen und Dienstleistungen online.
Wichtige Punkte
Alle Bundesbehörden müssen innerhalb von 90 Tagen einen Beauftragten für digitale Barrierefreiheit ernennen.
Diese Beauftragten müssen über Fachwissen in Bezug auf Web-Zugänglichkeitsstandards (WCAG) verfügen und direkt dem Behördenleiter unterstellt sein.
Die Behördenleiter müssen alle zwei Jahre öffentlich die Einhaltung der Vorschriften bestätigen oder einen Plan zur Behebung von Mängeln auf der Startseite veröffentlichen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2910
Sponsor: Sen. Casey, Robert P., Jr. [D-PA]
Startdatum: 2023-09-21