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Schutz der Waffenrechte während nationaler Notstände und Katastrophen.

Dieses Gesetz verbietet dem Präsidenten und dem Gesundheitsminister, Notstands- oder Katastrophenerklärungen (einschließlich Gesundheitskrisen) zur Auferlegung von Beschränkungen für Schusswaffen, Munition und Zubehör zu nutzen. Für Bürger bedeutet dies, dass ihr Recht auf Besitz und Erwerb von Waffen durch Bundesbehörden während einer erklärten Krise nicht ausgesetzt werden kann. Ziel ist es, die durch den Zweiten Verfassungszusatz geschützten Rechte auch in Krisenzeiten zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Der Präsident darf nationale Notstände oder Katastrophenerklärungen nicht zur Einführung von Waffenkontrollen nutzen.
Der Gesundheitsminister darf keinen öffentlichen Gesundheitsnotstand zum Zweck der Einschränkung von Waffenrechten erklären.
Bundesbehörden ist es ausdrücklich untersagt, den Besitz, Verkauf oder die Herstellung von Waffen und Munition während Katastrophen zu verbieten.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2911
Sponsor: Sen. Braun, Mike [R-IN]
Startdatum: 2023-09-21