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Mehr Kontrolle für Stämme über das SNAP-Lebensmittelhilfsprogramm.

Dieses Gesetz erlaubt es Indianerstämmen und Stammesorganisationen, Verträge mit dem Landwirtschaftsministerium abzuschließen, um das bundesstaatliche SNAP-Programm (Nahrungsergänzungsmittel-Hilfsprogramm) in ihren Gebieten selbst zu verwalten. Diese Änderung ermöglicht es den Stämmen, die Verteilung der Lebensmittelhilfe eigenständig zu planen und durchzuführen, um die Unterstützung besser an lokale Bedürfnisse anzupassen. Dies fördert die Ernährungssouveränität der Stämme und eine effizientere Bereitstellung von Leistungen.
Wichtige Punkte
Indianerstämme können Verträge abschließen, um das SNAP-Programm (Lebensmittelmarken) für ihre Mitglieder selbst zu verwalten.
Dies gibt den Stämmen mehr Autonomie bei der Verteilung und Anpassung der Bundeshilfe an spezifische Gemeinschaftsbedürfnisse.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2912
Sponsor: Sen. Smith, Tina [D-MN]
Startdatum: 2023-09-21