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Entzug der Bundesrente bei Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs.

Dieses Gesetz untersagt die Auszahlung von Bundesrentenleistungen an Personen, die wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern verurteilt wurden, sofern die Tat nach Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurde. Ziel ist es, zu verhindern, dass verurteilte Straftäter nach schweren Verbrechen weiterhin von öffentlichen Geldern profitieren. Ein wichtiger Punkt ist, dass die eingezogenen Mittel zur Entschädigung der Opfer verwendet werden können, wenn dies gerichtlich angeordnet wurde.
Wichtige Punkte
Bundesbedienstete, die wegen spezifischer sexueller Straftaten an Kindern verurteilt werden, verlieren ihren Anspruch auf die Bundesrente.
Die eingezogenen Rentenbeträge können zur Erfüllung gerichtlicher Anordnungen zur Wiedergutmachung oder Entschädigung der Opfer verwendet werden.
Die Regelung gilt für Straftaten, die im Inland oder Ausland nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begangen wurden.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2913
Sponsor: Sen. Daines, Steve [R-MT]
Startdatum: 2023-09-26