Verbot von .50 Kaliber Gewehren und strengere Waffenkontrollen für Kartelle.
Das Gesetz verbietet künftig den Import, Verkauf, die Herstellung und den Besitz neuer .50 Kaliber Gewehre, wobei aktuelle Besitzer ihre bestehenden Waffen innerhalb von 12 Monaten kostenlos registrieren müssen. Ziel ist es auch, Drogenkartellen den Zugang zu Waffen zu erschweren, indem bedeutende ausländische Drogenhändler zur Liste der Personen hinzugefügt werden, denen der Waffenbesitz untersagt ist, und die Meldepflichten für Mehrfachverkäufe von Waffen verschärft werden.
Wichtige Punkte
Verbot des Verkaufs und Besitzes neuer .50 Kaliber Gewehre; aktuelle Besitzer müssen bestehende Waffen innerhalb eines Jahres registrieren.
Ausländische Drogenhändler werden zur Bundesliste der Personen hinzugefügt, denen der Kauf oder Besitz von Schusswaffen untersagt ist.
Waffenhändler müssen den Verkauf mehrerer Gewehre an dieselbe Person melden, ähnlich wie bei Pistolen und Revolvern.
Hersteller und Verkäufer von Waffen können ihren Haftungsschutz verlieren, wenn sie wissentlich Waffen an Personen verkaufen, die mit dem ausländischen Drogenhandel in Verbindung stehen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2926
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2023-09-26