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Einheitliche Definition für "Made in USA": Bundesbehörde erhält Exklusivität.

Dieses Gesetz legt eine einzige, landesweite Definition dafür fest, was ein Etikett „Hergestellt in den USA“ oder „Made in America“ bedeutet. Diese Änderung gewährleistet, dass die Standards für die Produktherkunft in allen Bundesstaaten konsistent sind und den Verbrauchern klarere Informationen bieten. Die Bundesstaaten verlieren die Befugnis, eigene, abweichende Regeln für die Verwendung dieser Kennzeichnung festzulegen.
Wichtige Punkte
Einführung der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundesregierung für die Regulierung der Kennzeichnung „Made in U.S.A.“ im zwischenstaatlichen Handel.
Aufhebung aller bestehenden Landesgesetze, die eigene Definitionen oder Anforderungen für die Kennzeichnung der inländischen Herkunft festlegen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2930
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2023-09-26