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Obligatorische Milchersatzprodukte in Schulen ohne ärztliches Attest.

Dieses Gesetz verpflichtet Schulen, im Rahmen des Nationalen Schulspeisungsprogramms flüssige Milchersatzprodukte bereitzustellen, wenn ein Schüler oder Elternteil dies wünscht. Die bisherige Notwendigkeit, eine ärztliche Bescheinigung oder einen Nachweis über spezielle Ernährungsbedürfnisse vorzulegen, entfällt. Dies vereinfacht den Zugang zu geeigneten Ernährungsoptionen für Kinder mit Unverträglichkeiten oder Präferenzen.
Wichtige Punkte
Schulen müssen Milchersatzprodukte (z. B. pflanzliche Getränke) in Schulmahlzeiten obligatorisch anbieten.
Die Anforderung kann vom Schüler oder Erziehungsberechtigten ohne ärztliches Attest gestellt werden.
Die Ersatzprodukte müssen den Ernährungsrichtlinien für Amerikaner entsprechen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2943
Sponsor: Sen. Fetterman, John [D-PA]
Startdatum: 2023-09-27