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Wahlzugang für Obdachlose: Neue Regeln für Registrierung und Ausweise.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Hindernisse für obdachlose Personen bei der Registrierung und Stimmabgabe bei Bundeswahlen zu beseitigen. Es erlaubt die Nutzung von Notunterkünften oder sogar Straßenstandorten als Wohnadresse für Wahlzwecke und erweitert die akzeptierten Identifikationsdokumente, einschließlich derer, die vom Strafjustizsystem ausgestellt wurden. Dadurch wird sichergestellt, dass Bürger ohne festen Wohnsitz ihr Wahlrecht effektiv ausüben können, wobei Unterkünfte zu Registrierungsstellen werden.
Wichtige Punkte
Obdachlose können Notunterkünfte oder bestimmte Straßenstandorte als Wohnadresse für die Wählerregistrierung angeben; eine schriftliche Bestätigung des Wohnsitzes muss akzeptiert werden.
Ausweise, die vom Strafjustizsystem ausgestellt wurden (z. B. Bewährungshelfer oder Justizvollzugsanstalten), müssen als gültige Identifikation akzeptiert werden.
Notunterkünfte werden zu Registrierungsstellen für Wähler, und Wahlbeamte müssen gezielte Informationsarbeit über Fristen und Standorte leisten.
Ein Zuschussprogramm wird eingerichtet, um mobile Wahllokale und direkte Unterstützung für obdachlose Wähler zu finanzieren.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_2971
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2023-09-28