Studentendarlehensreform: Zinsersatz durch Gebühren und Einkommensabhängige Rückzahlung
Dieses Gesetz ändert grundlegend die Bundesstudentendarlehen, indem es traditionelle Zinsen abschafft und sie durch eine einmalige Finanzierungsgebühr (20% oder 35% des Kapitals) ersetzt, die im Voraus erhoben wird. Es führt auch einen neuen, standardmäßigen einkommensabhängigen Rückzahlungsplan ein, bei dem die monatlichen Zahlungen auf 10% des verfügbaren Einkommens des Kreditnehmers basieren. Diese Änderungen gelten für neue Darlehen, die ab dem 1. Juli 2024 ausgezahlt werden.
Wichtige Punkte
Bundesstudentendarlehen haben 0% Zinsen; stattdessen wird eine einmalige Finanzierungsgebühr (20% oder 35%) bei Auszahlung erhoben.
Ein neuer einkommensabhängiger Rückzahlungsplan wird eingeführt, der jährliche Zahlungen auf 10% des Einkommens über 150% der Armutsgrenze begrenzt.
Rückzahlungsverpflichtungen sind automatisch mit den Steuerdaten des IRS verknüpft; das Versäumnis, eine erforderliche Steuererklärung einzureichen, kann zur Zahlungsunfähigkeit des Darlehens führen.
Kreditnehmer, die ihre Darlehen vorzeitig zurückzahlen, können je nach Einkommenshöhe eine teilweise Rückerstattung der Finanzierungsgebühr erhalten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_300
Sponsor: Sen. Rubio, Marco [R-FL]
Startdatum: 2023-02-07