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Dauerhafte H-2B-Visum-Ausnahme für Arbeitskräfte in der Fischverarbeitung.

Dieses Gesetz hebt die jährliche zahlenmäßige Begrenzung der temporären H-2B-Arbeitsvisa für ausländische Arbeitskräfte in der Fisch- und Meeresfrüchteverarbeitung dauerhaft auf. Dies ermöglicht es Unternehmen, die Fisch, Rogen und Schalentiere verarbeiten, temporäre ausländische Arbeitskräfte ohne die nationale Visumsobergrenze einzustellen. Ziel ist es, eine stabile Arbeitskräfteversorgung für diese Branche zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Dauerhafte Aufhebung der zahlenmäßigen Obergrenze für H-2B-Visa, speziell für Arbeitskräfte in der Fisch- und Meeresfrüchteverarbeitung.
Die Befreiung gilt für Fischverarbeiter, Rogen-Techniker und deren Vorgesetzte, um einen stetigen Zustrom temporärer Arbeitskräfte zu sichern.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3013
Sponsor: Sen. Murkowski, Lisa [R-AK]
Startdatum: 2023-10-04