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Steuerabzug für frühkindliche Pädagogen: Entlastung bei Klassenzimmerausgaben.

Dieses Gesetz erweitert den bestehenden Steuerabzug für Bildungsausgaben auf frühkindliche Pädagogen (Vorschule). Dadurch können Lehrer, die mit kleinen Kindern arbeiten, Kosten für Unterrichtsmaterialien und berufliche Entwicklung von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen, was zu niedrigeren Steuern führt. Die Bestimmungen gelten rückwirkend für Ausgaben, die ab dem 1. Januar 2023 angefallen sind.
Wichtige Punkte
Frühkindliche Pädagogen (bis zur Vorschulebene) erhalten Anspruch auf den Abzug von Bildungsausgaben.
Der Abzug umfasst selbst getragene Kosten für Lehrmaterialien und andere berufsbedingte Ausgaben.
Die Regelungen gelten rückwirkend für Ausgaben, die ab dem 1. Januar 2023 entstanden sind.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3037
Sponsor: Sen. Bennet, Michael F. [D-CO]
Startdatum: 2023-10-04