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Stärkung der Studentenrechte: Ende der Zwangsschlichtung bei Streitigkeiten mit Hochschulen.

Dieses Gesetz stellt das volle Recht der Studenten wieder her, Hochschulen bei Streitigkeiten vor Gericht zu verklagen. Es verbietet Klauseln in Immatrikulationsverträgen, die Studenten zuvor dazu zwangen, Konflikte nur durch private Schlichtung zu lösen. Dadurch können Studenten ihre Ansprüche, auch in Sammelklagen, ohne Einschränkungen durch die Bildungseinrichtungen geltend machen.
Wichtige Punkte
Hochschulen dürfen Studenten nicht mehr zwingen, Verträge zu unterzeichnen, die eine Beilegung von Streitigkeiten außerhalb des öffentlichen Gerichtssystems (Schlichtung) vorschreiben.
Studenten erhalten das uneingeschränkte Recht, Bildungseinrichtungen einzeln oder in Gruppen wegen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Einschreibung zu verklagen.
Es ist Hochschulen untersagt, Rechte der Studenten einzuschränken, wie das Recht auf ein Geschworenengericht oder die Wahl des Gerichtsstands.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3107
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2023-10-24