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Strengere Regeln gegen Kinderarbeit bei Bundesauftragnehmern.

Dieses Gesetz verschärft die Vorschriften für Unternehmen, die staatliche Aufträge anstreben, um die Ausbeutung von Kinderarbeit zu verhindern. Bundesauftragnehmer müssen jährlich offenlegen, ob sie in den letzten drei Jahren gegen Gesetze zur Kinderarbeit verstoßen haben. Unternehmen, die schwerwiegende Verstöße nicht beheben, werden für mindestens vier Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen, wodurch Steuergelder nur ethische Unternehmen unterstützen.
Wichtige Punkte
Unternehmen, die Bundesaufträge erhalten, müssen bestätigen, dass sie in den letzten drei Jahren keine Urteile wegen Kinderarbeitsverstößen hatten.
Auftragnehmer mit unkorrigierten, schwerwiegenden Verstößen kommen auf eine Sperrliste und dürfen mindestens vier Jahre lang keine Bundesverträge abschließen.
Wissentliches Verschweigen von Verstößen ist strafbar und kann zu Sanktionen führen.
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Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3139
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2023-10-26