Verbindliche Definition von Antisemitismus bei Diskriminierungsfällen an Schulen.
Dieses Gesetz verpflichtet das Bildungsministerium, die offizielle Definition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) bei der Untersuchung von Diskriminierungsbeschwerden an staatlich geförderten Bildungseinrichtungen zu berücksichtigen. Ziel ist es, Diskriminierung gegen jüdische Studenten, die auf ihrer wahrgenommenen gemeinsamen Abstammung oder ethnischen Merkmalen beruht, effektiver zu erkennen und zu verfolgen. Die Meinungsfreiheit gemäß dem Ersten Verfassungszusatz bleibt dabei unberührt.
Wichtige Punkte
Verpflichtende Berücksichtigung der IHRA-Definition von Antisemitismus durch das Bildungsministerium bei der Durchsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen (Titel VI).
Stärkung des Schutzes jüdischer Studenten vor Diskriminierung aufgrund ihrer wahrgenommenen ethnischen Zugehörigkeit an Schulen und Universitäten.
Das Gesetz stellt klar, dass es die verfassungsmäßigen Rechte, insbesondere die Meinungsfreiheit, nicht einschränkt.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3141
Sponsor: Sen. Scott, Tim [R-SC]
Startdatum: 2023-10-26