Stärkung der Rechte indigener Stämme bei der Verwaltung öffentlicher Ländereien.
Dieses Gesetz stärkt die Rechte indigener Stämme beim Management und Verkauf öffentlicher Bundesländereien, die kulturelle oder heilige Stätten enthalten. Es schreibt die Konsultation mit den Stämmen vor dem Verkauf solcher Ländereien vor und gewährt ihnen ein Vorkaufsrecht zum fairen Marktwert. Dies stellt sicher, dass die Interessen und die kulturelle Bewahrung der Ureinwohner bei Entscheidungen über Bundesländereien Vorrang haben.
Wichtige Punkte
Öffentliche Ländereien mit kulturellen oder heiligen Stätten der Stämme dürfen nicht ohne deren Zustimmung verkauft werden.
Indigene Stämme erhalten ein Vorkaufsrecht für zum Verkauf stehende öffentliche Grundstücke zum fairen Marktwert.
Sensible Informationen, wie der genaue Standort heiliger Stätten, müssen vertraulich behandelt und von der öffentlichen Offenlegung ausgeschlossen werden.
Stammesregierungen müssen gleichberechtigt mit staatlichen und lokalen Regierungen in die Planung und Beratung zur Verwaltung öffentlicher Ländereien einbezogen werden.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3186
Sponsor: Sen. Heinrich, Martin [D-NM]
Startdatum: 2023-11-01