Umstellung auf Zweijahreshaushalt: Stabile Bundesausgaben und Planung.
Dieses Gesetz ändert den jährlichen Haushalts- und Ausgabenprozess der Bundesregierung in einen Zweijahreszyklus (Biennium). Der Kongress wird nun die Finanzierung und die Mittelzuweisungen für jeweils zwei Jahre genehmigen, anstatt jährlich. Ziel ist es, die Stabilität der Bundesprogramme zu erhöhen und den Gesetzgebern mehr Zeit für Aufsicht und langfristige Politikplanung zu geben, was die Kontinuität öffentlicher Dienstleistungen verbessern soll.
Wichtige Punkte
Die Bundesregierung plant und genehmigt Ausgaben für zwei Jahre, um das Risiko von Haushaltsstillständen zu verringern und die Kontinuität der Behördenarbeit zu gewährleisten.
Bundesbehörden müssen ihre strategischen und Leistungsziele an den Zweijahreszyklus anpassen, was zu stabileren und langfristigeren öffentlichen Investitionen führen kann.
Die Änderungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft und gelten für den Haushaltszyklus ab dem Geschäftsjahr 2026.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3208
Sponsor: Sen. Shaheen, Jeanne [D-NH]
Startdatum: 2023-11-02