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Erweiterter Schutz für Opfer häuslicher Gewalt und Waffenverbot für Stalker.

Das Gesetz erweitert die Definition des „intimen Partners“ im Bundesrecht, um aktuelle und ehemalige Dating-Partner einzubeziehen, was den Schutz für Überlebende häuslicher Gewalt verbessert. Die wichtigste Änderung ist das Verbot des Besitzes von Schusswaffen für Personen, die wegen eines Stalking-Vergehens verurteilt wurden, um die persönliche Sicherheit zu erhöhen. Diese Änderungen wirken sich direkt auf die Rechte und Pflichten der Bürger in Bezug auf Sicherheit und Waffenzugang aus.
Wichtige Punkte
Personen, die wegen eines Stalking-Vergehens verurteilt wurden, verlieren das Recht, Schusswaffen zu besitzen, zu erwerben oder zu transportieren.
Die Definition des „intimen Partners“ wird auf Personen ausgeweitet, die in einer ernsthaften romantischen oder intimen Beziehung stehen oder standen (Dating-Beziehungen).
Die neue Definition des Stalking-Vergehens umfasst Handlungen, die begründete Angst um die Gesundheit oder Sicherheit des Opfers, seiner Familie, Mitbewohner, Partner oder sogar seiner Haustiere hervorrufen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_321
Sponsor: Sen. Klobuchar, Amy [D-MN]
Startdatum: 2023-02-09