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Munitionskauf: Hintergrundprüfungen und Mengenbegrenzungen eingeführt.

Dieses Gesetz schreibt bundesweite Hintergrundprüfungen (NICS) für den Kauf von Munition bei lizenzierten Händlern vor, ähnlich wie beim Kauf von Schusswaffen. Bürger müssen strenge Mengenbegrenzungen für Munitionskäufe innerhalb kurzer Zeiträume (maximal 1.000 Schuss pro 5 Tage) einhalten und zusätzliche Formulare ausfüllen. Ziel ist es, Massenkäufe und illegalen Handel zu verhindern und die Aufsicht über den Munitionsmarkt zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Obligatorische bundesweite Hintergrundprüfung (NICS) bei jedem Kauf von Munition von lizenzierten Händlern, um sicherzustellen, dass der Käufer nicht vom Besitz ausgeschlossen ist.
Einführung einer Mengenbegrenzung: maximal 1.000 Schuss (Standardkaliber) oder 100 Schuss Kaliber .50 innerhalb eines Zeitraums von 5 Tagen.
Munitionshändler müssen eine Bundeslizenz erwerben, detaillierte Aufzeichnungen führen und Massenverkaufsdaten an den Generalstaatsanwalt übermitteln.
Das Verbot des Strohmannkaufs (Kauf für Dritte) wird auf Munition ausgeweitet; falsche Angaben werden mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3223
Sponsor: Sen. Warren, Elizabeth [D-MA]
Startdatum: 2023-11-02