Weniger Bürokratie: Krankenversicherungsnachweise auf Anfrage
Das Gesetz sieht eine alternative Art der Bereitstellung von Krankenversicherungsnachweisen vor. Anstatt einer automatischen Bereitstellung können die verpflichteten Stellen Einzelpersonen darüber informieren, dass sie eine Kopie des Nachweises anfordern können. Wenn eine Person eine solche Anfrage stellt, muss das Dokument spätestens am 31. Januar des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt, auf das sich der Nachweis bezieht, oder 30 Tage nach dem Datum der Anfrage (je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt) bereitgestellt werden.
Wichtige Punkte
Änderung der Dokumentenzustellung: Stellen können die Bereitstellungspflicht erfüllen, indem sie mitteilen, dass der Nachweis auf Anfrage erhältlich ist.
Anforderung erforderlich: Eine Einzelperson muss eine Kopie des Nachweises anfordern, um ihn nach dieser alternativen Methode zu erhalten.
Frist für die Zustellung: Nach der Anforderung muss das Dokument spätestens am 31. Januar des Folgejahres oder 30 Tage nach dem Datum der Anfrage bereitgestellt werden (je nachdem, welcher Termin später liegt).
Die Änderungen gelten für Erklärungen, die sich auf Kalenderjahre nach 2023 beziehen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3227
Sponsor: Sen. Thune, John [R-SD]
Startdatum: 2023-11-06