Schutz schwangerer Häftlinge: Fesselverbot und Freilassung aus der Einwanderungshaft
Das Gesetz legt fest, dass schwangere, stillende oder postpartale Personen, die nach dem Einwanderungsgesetz inhaftiert sind, nicht festgehalten werden sollen, es sei denn, sie stellen eine unmittelbare und ernste Bedrohung dar. Es schränkt den Einsatz von Fesseln bei diesen Personen ein und verbietet deren Verwendung während der Wehen und der Entbindung, außer in außergewöhnlichen Umständen. Das Gesetz schreibt zudem den Zugang zu Gesundheitsdiensten vor, einschließlich solcher für Schwangerschaft und reproduktive Gesundheit.
Wichtige Punkte
Vorrang der Freilassung: Der Minister darf schwangere, stillende oder postpartale Personen nicht inhaftieren, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände mit unmittelbarer Bedrohung vor.
Einschränkung von Fesseln: Der Einsatz von Fesseln bei Schwangeren ist verboten (mit Ausnahmen für außergewöhnliche Umstände) und während der Wehen oder Entbindung strikt untersagt.
Zugang zu Diensten: Inhaftierte in ICE-Gewahrsam müssen Zugang zu Gesundheitsdiensten haben, einschließlich pränataler, postpartaler, laktationsbezogener und Abtreibungsdienste.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3247
Sponsor: Sen. Murray, Patty [D-WA]
Startdatum: 2023-11-08