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Stärkerer Arbeitnehmerschutz: 90 Tage Kündigungsfrist und erweiterte Haftung für Arbeitgeber.

Dieses Gesetz stärkt den Schutz der Arbeitnehmer vor plötzlichem Arbeitsplatzverlust erheblich, indem es die obligatorische Vorankündigungsfrist für Massenentlassungen und Standortschließungen von 60 auf 90 Tage verlängert. Es senkt die Schwelle für erfasste Arbeitgeber auf Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern und bezieht Fernarbeiter in die Berechnung der Entlassungen ein. Darüber hinaus werden neue finanzielle Strafen eingeführt und Arbeitgeber daran gehindert, die Rechte der Arbeitnehmer auf Klageerhebung durch Schiedsvereinbarungen im Voraus auszuschließen.
Wichtige Punkte
Die obligatorische Vorankündigungsfrist für Massenentlassungen oder Standortschließungen wird von 60 auf 90 Kalendertage verlängert.
Die Definition eines erfassten Arbeitgebers wird auf Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern gesenkt, und die Haftung wird auf Mutter- oder Vertragsunternehmen ausgeweitet.
Neue Strafen umfassen 30 Tage pauschalierten Schadensersatz zusätzlich zu Nachzahlungen und Leistungen bei Nichteinhaltung der Meldefrist.
Die Rechte der Arbeitnehmer auf Geltendmachung von Ansprüchen, einschließlich Sammelklagen, können nicht durch Schiedsvereinbarungen im Voraus ausgeschlossen werden.
Das Arbeitsministerium muss eine öffentliche Datenbank mit Informationen über alle gemeldeten Massenentlassungen und Standortschließungen einrichten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3283
Sponsor: Sen. Brown, Sherrod [D-OH]
Startdatum: 2023-11-09