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Gewaltschutzgesetz: Erweiterung des Waffenverbots für häusliche Täter

Dieses Gesetz verbessert den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt, indem es die Bundeslücken beim Waffenbesitz schließt. Das Waffenverbot wird auf Täter ausgeweitet, die Dating-Partner missbrauchen, sowie auf Personen, gegen die bestimmte Notfallschutzanordnungen erlassen wurden. Es wird auch ein Zuschussprogramm eingerichtet, um die schnelle Entfernung von Schusswaffen von Tätern zu finanzieren.
Wichtige Punkte
Erweitertes Waffenverbot: Das Verbot des Besitzes oder Kaufs von Schusswaffen gilt nun auch für missbräuchliche Dating-Partner und Personen, gegen die ein Schutzbefehl erlassen wurde.
Verpflichtende Waffenabgabe: Täter müssen alle Waffen und Munition innerhalb von 24 Stunden nach Zustellung des Schutzbefehls abgeben und dies eidesstattlich erklären.
Finanzierung der Durchsetzung: Ein neues Bundesprogramm unterstützt lokale Behörden dabei, Waffen sicher und schnell aus dem Besitz von Tätern zu entfernen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3303
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2023-11-14