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Früherer Rentensparen: Zugang zu 401(k)-Plänen ab 18 Jahren.

Dieses Gesetz senkt das Mindestalter für die Teilnahme an betrieblichen Altersvorsorgeplänen, wie 401(k)-Plänen, von 21 auf 18 Jahre. Dadurch können junge Arbeitnehmer drei Jahre früher mit dem Sparen für den Ruhestand beginnen und von Arbeitgeberzuschüssen profitieren. Die Änderungen treten für Planjahre in Kraft, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen.
Wichtige Punkte
Senkung des Mindestalters für die Teilnahme an Altersvorsorgeplänen (z. B. 401(k)) von 21 auf 18 Jahre.
Jüngere Arbeitnehmer (18-20 Jahre) erhalten drei zusätzliche Jahre, um Altersvorsorgekapital aufzubauen und den Zinseszinseffekt zu nutzen.
Die Änderungen gelten für Planjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3305
Sponsor: Sen. Cassidy, Bill [R-LA]
Startdatum: 2023-11-15