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Amtszeitbegrenzung für Bundesbedienstete: Maximal 12 Jahre im öffentlichen Dienst

Das Gesetz führt eine maximale Dienstzeit von 12 Jahren für die meisten Mitarbeiter der Bundesexekutive ein, um die Personalrotation zu erhöhen. Ziel ist es, eine zu lange Verweildauer von Beamten in Regierungsbehörden zu verhindern, was die Arbeitsweise dieser Behörden beeinflussen könnte. Wichtig ist, dass diese Begrenzung nicht für Militär, Bundespolizei oder Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums gilt.
Wichtige Punkte
Die meisten Mitarbeiter von Bundesbehörden (Exekutive) dürfen maximal 12 Jahre lang tätig sein.
Die 12-Jahres-Grenze gilt nicht für Strafverfolgungsbeamte, Mitglieder der Streitkräfte, Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums oder vom Präsidenten ernannte Personen.
Aktuelle Mitarbeiter mit 9 oder mehr Dienstjahren müssen innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes ausscheiden, um die Personalrotation zu ermöglichen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 118_S_3320
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2023-11-15